Nachhaltiges Finanzhandeln ist nach Überzeugung der EKD ein Gebot des christlichen Glaubens

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(epd:) Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) dringt auf nachhaltiges Finanzhandeln - und darauf, sich mit den Wirkungen von Geldanlagen zu befassen. Ein "Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche", der im Herbst 2011 vorgelegt wurde, soll die verschiedenen kirchlichen Ebenen in dieser Hinsicht unterstützen und den verantwortlichen Umgang mit Geld forcieren.

Die Orientierungshilfe wurde im Auftrag des EKD-Rates von der Arbeitsgruppe Kirchliche Investments verfasst, der Finanzfachleute aus EKD und Diakonie, den Landeskirchen, den kirchlichen Banken, sowie den kirchlichen Zusatzversorgungskassen angehörten. Adressaten sind in erster Linie die kirchliche Verwaltungen als institutionelle Anleger, aber auch Privatpersonen, die sich über ethische Geldanlagen informieren wollen.

Sozialverträglich, ökologisch, generationengerecht

"Es geht uns darum, deutlich zu machen, dass Geld kein Selbstzweck ist, sondern - wie alles, was wir tun - verantwortlich vor Gott und den Menschen eingesetzt werden muss", so EKD-Finanzchef Thomas Begrich. Verantwortlicher Umgang bedeute, das anvertraute Geld nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozialverträglich, ökologisch und generationengerecht einzusetzen. Die wirtschaftlichen Kriterien - Sicherheit, Zahlungsfähigkeit und Rendite - für Finanzanlagen blieben in Geltung, heißt es in dem EKD-Text. Hinzu komme als weiteres Kriterium Ethik und Nachhaltigkeit, das die Wirkung von Geldanlagen auf "Umwelt, Mitwelt und Nachwelt" berücksichtige.

Der Leitfaden informiert über die Instrumente für ethische Geldanlagen wie Ausschlusskriterien, Positivliste, Themen- und Direktinvestments, Unternehmensdialog und Ausübung von Stimmrecht. Keine kirchlichen Investments soll es bei Unternehmen geben, die Rüstungsgüter, Spirituosen, Tabakwaren und gentechnisch verändertes Saatgut herstellen. Auch soll auf Anlagen in Unternehmen verzichtet werden, die kontroverse Formen des Glücksspiels oder Pornografie betreiben, oder die Produkte mit Kinderarbeit oder unter anderen menschenunwürdigen Bedingungen herstellen.

Keine Anleihen in Staaten mit Todesstrafe

Kirchliche Gelder sollen auch nicht in Anleihen von Staaten fließen, die die Todesstrafe praktizieren, als "nicht-frei" eingestuft sind, das Kyoto-Protokoll zum Klimaschutz nicht ratifiziert haben oder als besonders korrupt gelten. Hingegen werden kirchliche Finanzanlagen in Unternehmen empfohlen, die anhand von Positivkriterien als besonders sozialverträglich, ökologisch ausgerichtet und generationengerecht eingestuft werden. Detailliert erörtert werden in dem Text überdies Immobilienanlagen, Investments in Rohstoffe, Agrarinvestitionen sowie thematische Geldanlagen wie etwa erneuerbare Energiegewinnung, schonender Wasserverbrauch und Kreislaufwirtschaft.


Den EKD-Leitfaden zur ethischen Geldanlage finden Sie hier als Download.