Am 20. Januar 1518 hielt der Dominikanermönch und Ablasshändler Johann Tetzel an der Frankfurter Universität eine Disputation zu Martin Luthers 95 Thesen ab. Darin weist Tetzel Luthers Ausführungen zu Buße und Ablass zurück.
Die Thesen beschäftigen sich in der Hauptsache mit Buße und Ablaß, da dies die Themen waren, die für Tetzel wohl am bedeutsamsten waren. Er war schließlich unter anderem damit betreut, den Petersablass zu verkaufen. Die mit diesem Ablass gewonnenen Gelder dienten zum Teil der Finanzierung des Baus des Petersdoms in Rom. In den Bistümern Halberstadt und Magdeburg allerdings ging ein Teil des Ablasses an Erzbischof Albrecht von Brandenburg, der damit seine Schulden bei den Fuggern begleichen konnte. Von den schwäbischen Kaufleuten hatte er sich riesige Summen Geld geliehen, die er zum Erwerb der seiner Ämter benutzt hatte. Tetzel arbeitete in seinem Auftrag. Der Missbrauch des Ablasses durch Albrecht von Brandenburg gilt als einer der Gründe für Luthers Thesenanschlag.
Kernfrage ist die Wirksamkeit des Ablassbriefs
Ob Martin Luther nun seine 95 Thesen tatsächlich an die Tür der Wittenberger Schlosskirche geschlagen hat, ist in der Forschung umstritten. Weitgehende Einigkeit besteht allerdings darüber, dass ein Anbringen eines Thesenpapiers an einem öffentlichen Ort durchaus den Gepflogenheiten in der Universitätsstadt Wittenberg entsprochen hätte. Die Schlosskirche diente seinerzeit schließlich auch als Auditorium Maximum für Promotionen und Disputationen. In seinen Thesen wandte sich Luther in der Hauptsache gegen die Praxis des Ablasshandels und ihre Missbräuche durch Priester. Luther stellte sich in den Thesen noch nicht explizit gegen den Papst, sondern interpretierte die Ablasslehre anders, als es die Ablassprediger zu tun pflegten.
Nach Luthers Ansicht konnte der Papst den Gläubigen nicht alle Strafen erlassen, die sie durch Sünden auf sich geladen hatten, sondern lediglich diejenigen Strafen, die der Papst selbst den Gläubigen auferlegt hatte. So schreibt er in der 20. These: „Deshalb meint der Papst mit „vollkommener Erlass aller Strafen“ nicht einfach ‚aller‘, sondern nur derjenigen, die er selbst auferlegt hat“. So betonte Luther, dass sich nicht der Papst irrte, sondern die Ablassprediger etwas Falsches predigten. In seinen Thesen lässt Luther den Ablass für nach Kirchenrecht verhängte Strafen noch zu, lehnt aber die falsche Heilsgewissheit, die die Ablasshändler predigten, strikt ab. Eine von Luther erhoffte Stellungnahme zu den Thesen durch Erzbischof Albrecht von Brandenburg blieb aus, so dass Luther sie an einige Bekannte weitergab. Diese veröffentlichten die Thesen ohne Luthers Wissen.