In München stimmte der Landtag einstimmig für die Änderung des Feiertagsgesetzes
Reformationstag 2017 wird auch in Bayern ein Feiertag
Der 500. Jahrestag der Reformation am 31. Oktober 2017 wird auch in Bayern gesetzlicher Feiertag. Der Bayerische Landtag habe sich einstimmig dem Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zur Änderung des Feiertagsgesetzes angeschlossen, teilte das Innenministerium am Mittwoch (16.03.16) mit. „Wir wollen mit diesem einmaligen Feiertag an die große Bedeutung der Reformation sowohl für das Christentum weltweit als auch besonders für Bayern erinnern“, sagte Herrmann.
Erinnerung an die Bedeutung der Reformation
Herrmann erwartet ein fröhliches ökumenisches Fest im Freistaat: „Das kommende Reformationsjubiläum soll von Offenheit, Freiheit und Ökumene geprägt sein – ganz im Sinne der Einstellung, mit der wir die aktuellen Herausforderungen bewältigen.“ In früheren Jahrhunderten seien Reformationsjubiläen national und in konfessioneller Abgrenzung begangen worden. „2017 wird auch eine Erinnerung daran sein, welche Rolle die Reformation bei der Entstehung der Moderne gespielt hat“, sagte Herrmann weiter. Ein alljährlicher Feiertag soll der 31. Oktober aber nicht werden. Denn Bayern habe im Ländervergleich ohnehin die meisten Feiertage.
Der Reformationstag ist in den östlichen Bundesländern, nicht aber in Berlin und im alten Bundesgebiet gesetzlicher Feiertag. In Thüringen wird dieser Tag nur in überwiegend evangelischen Gemeinden als gesetzlicher Feiertag begangen. Zum 500. Jahrestag der Reformation am 31. Oktober 2017 wird der Tag einmalig bundesweit arbeitsfrei sein, bereits mehrere Länder haben dies entsprechend beschlossen. Am 31. Oktober 2017 erinnern Protestanten an das 500. Reformationsjubiläum – also den Thesenanschlag Martin Luthers an die Wittenberger Schlosskirche.