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Reformationstag 2017 soll gesetzlicher Feiertag in Bayern werden

Landtag muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen

Kalenderblatt 31. Oktober, Reformationstag
(Foto: Fotolia/Tournee)

Der bayerische Ministerrat hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um den 31. Oktober 2017 zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen. Den 500. Jahrestag der Reformation mit einem Feiertag zu begehen, sei „ein symbolischer Akt, die besondere Bedeutung der Reformation zu würdigen“, teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach der Sitzung des Ministerrats in München mit.

Die Reformation sei ein „welthistorisches Ereignis“ mit Auswirkungen bis in die Gegenwart, sagte Herrmann weiter. Die bayerische Geschichte sei von der christlichen Tradition beider Konfessionen „maßgeblich beeinflusst". Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des bayerischen Feiertagsgesetzes muss der Landtag noch zustimmen.

Die Reformation als „welthistorisches Ereignis“ feiern

Die Regierungschefs der Länder hatten sich dafür ausgesprochen das 500. Reformationsjubiläum bundesweit mit einem einmaligen gesetzlichen Feiertag zu begehen; in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Reformationstag am 31. Oktober bereits ein gesetzlicher Feiertag.

Am 31. Oktober 1517 hatte Martin Luther in Wittenberg seine 95 Thesen veröffentlicht und damit die Reformation ausgelöst. Luther kritisierte damit vor allem den kirchlichen Ablasshandel. Das Datum gilt als Geburtstag der evangelischen Kirche.

Informationen

Quelle:epd Datum:22-10-14
Schlagworte:
Reformationstag, Bayern, 2017, Feiertag

Reformationstag