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Podiumsdiskussion in Kiel über christliche Werte in der Politik

Landesbischof Ulrich sieht Gottesbezug in der Verfassung als politische Frage

In der Frage nach einem Gottesbezug in der Präambel einer künftigen Landesverfassung Schleswig-Holsteins gibt es nach Ansicht von Landesbischof Gerhard Ulrich keinen Konflikt zwischen Kirche und Politik: „Als Kirche unterstützen wir diejenigen, die sagen, wir können das gut brauchen in unserer Verfassung. Gleichwohl handelt es sich hier um eine politische Entscheidung.“ Der Landesbischof erinnerte an den Gottesbezug in der Präambel des 1949 vom Parlamentarischen Rat in Bonn angenommenen Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: „Nach übler und Schande bereitender Erfahrung in der nationalsozialistischen Diktatur sollte damit eine begrenzende Macht benannt werden, ein Verantwortungsbereich, der über unsere Verfügbarkeit hinausweist.“

(Foto: Nordkirche / Silke Stöterau)

Weiter betonte Landesbischof Ulrich: „In Deutschland gibt es keine Staatskirche, Staat und Kirche sind klar getrennt. Dennoch arbeiten wir vertrauensvoll zusammen.“ Der in Schleswig-Holstein seit 1957 bestehende Staatskirchenvertrag regle die Zusammenarbeit in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, zum Beispiel im Religionsunterricht und bei der Wahrnehmung öffentlicher Pflichten und sozialer Dienste durch die Kirchen. Landesbischof Ulrich: „Ich bin sehr dankbar für dieses partnerschaftliche Verhältnis und auch für die Freiheit, die wir als Kirchen dem Land gegenüber haben.“

Der Landesbischof verwies auf Luthers Schrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ von 1520 mit dem doppelten Grundsatz „Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan. Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan.“ In dieser Spannung befinde sich nicht nur der christliche Glaube, sondern auch politisches Handeln. Nicht nur Christenmenschen hätten die Aufgabe, darauf hinzuweisen, dass Wert, Würde und die Bestimmung des Menschen unantastbar seien, und Verantwortliche in Politik und Gesellschaft immer wieder an grundlegende Menschenrechte zu erinnern, wie Gleichheit, Freiheit, ein Leben in Unversehrtheit, auf Heimat, auf Selbstbestimmung, darauf, durch Arbeit auskömmlich leben zu können.

Kirchen für Politik "Gesprächspartner auf Augenhöhe"

Hierzulande würden die Kirchen in Gesellschaft und Politik „als Gesprächspartner auf Augenhöhe“ angesehen, sagte Ulrich: „Ich erlebe immer wieder, dass unsere Haltung als Christenmenschen geradezu eingeklagt wird, weil diejenigen, die politisch handeln, das nicht in einem luftleeren Raum tun, sondern auf der Basis ihrer jeweiligen ethischen Grundprinzipien und Wertekataloge.“

Im Rahmen der Lutherdekade zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2017 hatte die Arbeitsstelle Reformationsjubiläum der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) zu der Veranstaltung am zweiten September in die Kieler St.-Nikolai-Kirche eingeladen. Über das Thema „Braucht Politik christliche Werte?“ diskutierten neben Landesbischof Ulrich auch Anke Spoorendonk, schleswig-holsteinische Ministerin für Justiz, Kultur und Europa, und Professor Dr. Svend Andersen, Universtität Aarhus. Professor Andersen hatte in seinem Einführungsvortrag das Verhältnis zwischen pluraler Religionskultur und säkularem Staat erörtert.

Unterscheidung zwischen Politik und Religion "Errungenschaft des Westens"

Oberkirchenrat Dr. Daniel Mourkojannis, Leiter der Arbeitsstelle, nannte es im Vorfeld „eine Errungenschaft des Westens, dass wir nunmehr zwischen Politik und Religion unterscheiden“. Umso wichtiger sei es, „das spannungsvolle Verhältnis zwischen der Erlösungshoffnung der Religionen einerseits und der Gestaltung der Politik auf der anderen Seite immer wieder neu zu reflektieren“.

Informationen

Quelle:PM Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland Datum:04-09-14
Schlagworte:
Politik, Gerhard Ulrich, Schleswig-Holstein, Staatsvertrag, christliche Werte, Podiumsdiskussion