Förderung von Veranstaltungen zur Lutherdekade und zum Reformationsjubiläum
Fördergrundsätze und Antragsstellung
Wegen der gesamtstaatlichen und internationalen Bedeutung beteiligt sich der Bund an den Vorbereitungen des Reformationsjubiläums. Kulturstaatsminister Bernd Neumann koordiniert die Aktivitäten auf Seiten des Bundes.
Neben den Maßnahmen, die die Bundesministerien in eigener Verantwortung fördern, unterstützt der Kulturstaatsminister aus seinem Haushalt national oder international bedeutsame Projekte. Dazu gehören zum Beispiel Veranstaltungen und Ausstellungen, aber auch Projekte der kulturellen Bildung mit besonderem Reformationsbezug, die im Vorfeld des Reformationsjubiläums oder im Jubiläumsjahr stattfinden. Außerdem wird der Bund die Sanierung und Substanzsicherung authentischer Orte und Stätten der Reformation unterstützen, wenn es sich um Baudenkmäler von nationaler Bedeutung handelt.
Für diese Förderungen sind 2011 im Haushalt des Kulturstaatsminister 5 Millionen Euro vorgesehen. Die Bundesregierung strebt an, diese Summe bis zum Jahr 2017 jährlich zur Verfügung zu stellen.
Anträge auf Projektförderung sowie Unterstützung investiver Maßnahmen können ab sofort gestellt werden. Antragsberechtigt sind die Länder sowie – im Fall der Projektförderung – auch andere Gebietskörperschaften, die Kirchen und sonstige Projektträger (z.B. Stiftungen, Vereine).
Die Fördergrundsätze für das Programm "Reformationsjubiläum 2017" des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite des BKM.


































