Lutheralphabet - Buchstabe N
Naturrecht
Foto: photocase/suzeDer Begriff "Naturrecht“ bezeichnet die Vorstellung eines Rechts, das über dem gesetzten Recht einer Gesellschaft bestehen soll. Heute wird unter dem Naturrecht meist so etwas wie ein "natürliches Rechtsbewusstsein“ verstanden. Wenn Martin Luther auf das Naturrecht zu sprechen kommt, dann vor dem Hintergrund des Rechtfertigungsgeschehens: Darin hat der Christ Anteil an der schöpferischen Gerechtigkeit Gottes. Und er wird frei zu einem gegen Missbrauch und Selbstherrlichkeit gesicherten Umgang mit einem weltlichen Naturrecht.
Die Frage nach dem Naturrecht bei den Reformatoren ist jedoch bis heute ein theologisches Streitthema. Dass ein "christliches Naturrecht“ für sie fester Bestandteil von Verkündigung und Ethik wäre, ist ausgeschlossen. Trotz mancher Ähnlichkeiten mit der scholastischen Tradition gibt es einen großen Unterschied: Die Reformatoren erschließen den Willen Gottes aus der Selbstoffenbarung Gottes in Christus, nicht aus einer religiösen Lehre vom Menschen (Anthropologie) oder Metaphysik. Im Zentrum steht für sie der Mensch als von Gott Gerechtfertigter, die "neue Kreatur“. Das Naturrecht ist, anders als in der römisch-katholischen Kirche, nicht mehr Fundament einer kirchlichen Moraltheologie.
Auch unter den Reformatoren gibt es unterschiedliche Bewertungen des Naturrechts. Melanchthon kehrt mit einer humanistischen Anthropologie in die Nähe des aristotelisch-thomistischen Naturrechts zurück und sieht in den Zehn Geboten das Naturrecht als soziale Pflichtenordnung. Zwingli, darin Luther näher, identifiziert wieder das Gottesgesetz mit der vernünftigen Weltordnung und das Naturrecht mit der Goldenen Regel als Liebesgebot. Für Calvin sind die Zehn Gebote mit dem Naturrecht identisch.


































